038 426 - 21 173  Alter Hafen 5, 23966 Wismar

AGB Ferienwohnung Lehnert

Mietobjekt:
Lotsenhus Wismar
Wohnung WIS 003
Alter Hafen 5
23966 Wismar

§ 1. Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über zeitweise Überlassung der Ferienwohnung zur Beherbergung. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2. Beherbergungsvertrag/ Zahlungsbedingungen

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Mieters telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Der Mieter ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Mieter hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
(3) Innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage der Buchungsbestätigung/ Rechnung ist der Gesamtbetrag zu entrichten. Der vereinbarte Mietpreis ist vollständig auf das in der Rechnung/ Vertrag angegebene Konto zu überweisen. Gehen die angeforderten Beträge nicht innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung beim Vermieter ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag einseitig fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Hierfür darf der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Die Höhe ergibt sich aus den im § 6, Abs. 2 ausgewiesenen Rücktritts-/ Stornogebühren. Ohne vollständige Bezahlung des vereinbarten Mietpreises vor Mietbeginn, besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung.
(4) Bei kurzfristigen Buchungen ist der Mietpreis sofort zur Zahlung fällig. Sollte wegen der Banklaufzeiten eine Überweisung nicht möglich sein, wird eine Barrechnung erstellt. Die Mietpreiszahlung erfolgt dann in bar, unmittelbar vor der Schlüsselübergabe, an den Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person. Eine Bezahlung im Anschluss an den Mietzeitraum ist generell ausgeschlossen.

§ 3. Belegung

(1) Der Mietpreis und die vereinbarte Personenzahl sind auf der Rechnung/ Vertrag ausgewiesen. Eine Erhöhung der Personenzahl, abweichend zum geschlossenen Vertrag ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter, bis zur maximal angegebenen Personenzahl, möglich. In diesem Fall sind die erhöhten Mietkosten vom Mieter zu tragen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienunterkunft, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens oder Nichteinhaltung der Hausordnung etc. kann der Vertrag vom Vermieter einseitig fristlos gekündigt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung von geleisteten Mieten entfällt. Die Wohnung ist in diesem Fall vom Mieter nach Aufforderung sofort zu räumen und die Wohnungsschlüssel sofort vollständig zurückzugeben.

§ 4. An- und Abreise / Schlüsselübergabe / Verspätete Räumung

(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise sollte bis 18.00 Uhr erfolgen. Ein späterer Anreisezeitpunkt ist vorab ausdrücklich mit dem Vermieter zu vereinbaren. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde.
(2) Der Mieter ist auf Wunsch verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(3) Der Vermieter kann bei der Buchung die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 100,00 € berechnen. Der Vermieter erstattet diese Kaution, bargeldlos auf das im Mietvertrag angegebene Konto des Mieters, mit einer Frist von 10 Tagen, bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Mieter nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine vom Mieter zu vertretenden Schäden oder Verluste an Hausrat oder Inventar aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
(4) Am Abreisetag hat der Mieter die Ferienwohnung bis spätestens 10.00 Uhr geräumt und besenrein zu Verlassen. Alle Schlüssel sind auszuhändigen, angefallener Müll ist in den dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen. Das benutzte Geschirr, Töpfe usw. ist im ordnungsgemäß gereinigten Zustand in den Schränken geordnet zu verstauen. Wurden Wäschepakete optional dazu gebucht, werden die Betten durch den Mieter abgezogen. Die Spülmaschine ist im leeren und sauberen Zustand zu übergeben. Die Räumung der Ferienwohnung gilt erst als bewirkt, wenn alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Mieter, falls dies mit dem Vermieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch im Wohnraum der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Mieter ist angehalten, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
(5) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Mieter dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
(6)
Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

§ 5. Rücktritt / Kündigung

(1) Der Mieter kann vom Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zurücktreten. Hierfür sendet der Mieter seinen Widerruf / Mietvertragsrücktritt an den Vermieter. Der Vermieter hat in diesem Fall einen Ersatzanspruch nach nachfolgender Staffelung der Rücktrittsgebühren. Ausschlaggebend für die zeitliche Berechnung der Höhe der Rücktrittsgebühren ist der Poststempel zuzüglich 3 Werktage oder das E-Mail Eingangsdatum, zuzüglich 3 Werktage an den Vermieter, sofern keine vorherige Empfangsbestätigung erfolgte.
(2) Rücktrittsgebühren bei Stornierung:
bis 60 Tage vor Mietbeginn 20% des bestätigten Mietpreises,
ab 59 Tage vor Mietbeginn 50% des bestätigten Mietpreises,
ab 30 Tage vor Mietbeginn 80% des bestätigten Mietpreises,
ab 14 Tage vor Mietbeginn oder bei vorzeitiger Abreise 100% des bestätigten Mietpreises.
(3) Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Wohnung hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu leisten.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen wenn z. B.:
a. höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b. die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Mieters oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c. die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d. der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
(5) Der Vermieter hat den Mieter von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Vermieter hat bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter nach Punkt (b) bis (d)entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Der Mieter hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.

§ 6. Hausordnung & Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Mieter hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn auch in den Hauseingängen und Treppenhäusern geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Mieter verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Vermieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Das Rauchen ist nur außerhalb der Ferienwohnung auf der Loggia, bei geschlossenem Fenster, erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
(5) Der Vermieter hat jederzeit Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
(6) Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Mieter empfohlen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(7) Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
(8)
Die Endreinigung wird grundsätzlich durch den Vermieter durchgeführt. Die Kosten sind in den Zusatzleistungen aufgeführt und durch den Mieter zu tragen. Nicht in der Endreinigung enthalten sind die im § 4, Abs. 4 angegebenen Punkte. Diese sind vom Mieter vor der Übergabe selbst auszuführen. Sollte dies durch den Mieter nicht erledigt worden sein wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von 15,00 € (netto) erhoben.

§ 7.Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

(1) Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
(2) Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
(3) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(4) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

§ 8. Datenschutz

(1) Die vom Mieter angegebenen persönlichen Daten einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer werden vom Vermieter elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

§ 9. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wismar, Deutschland.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wismar, Deutschland.
(5)
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 01/17

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